Kraftfahrzeuge bis 7500 kg + Anhänger bis 750 kg

Klasse C1


Der Führerschein der Klasse C1 berechtigt Sie, zum Fahren von Kraftfahrzeugen mit einer Gesamtmasse von maximal 7500 kg, die für maximal 8 Personen + Fahrer ausgelegt sind. Sie dürfen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse vom 750 kg mitführen.

Unseren erfahrenen und qualifizierten Fahrlehrern ist es wichtig, mit Beginn der Ausbildung, den theoretischen sowie auch den praktischen Teil so realitätsnah, wie möglich zu gestalten.

Der Vorbesitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B ist erforderlich.

Schnelle Fakten


Mindestalter: 18 Jahre
Beschränkung: – LKW bis 7500 kg
– max. 8 Personen + Fahrer
– Anhänger bis 750 kg
Voraussetzung: Klasse B
Befristung: 5 Jahre

Kraftfahrzeuge bis 7500 kg inkl. Anhänger bis insgesamt 12000 kg

Klasse C1E


Der Führerschein der Klasse C1E berechtigt Sie, zum Fahren von Kraftfahrzeugen der Klasse C1 sowie Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 750 kg. Die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger darf das zulässige Gesamtgewicht von über 12000 kg nicht überschreiten.

Unseren erfahrenen und qualifizierten Fahrlehrern ist es wichtig, mit Beginn der Ausbildung, den theoretischen sowie auch den praktischen Teil so realitätsnah, wie möglich zu gestalten.

Eine theoretische Ausbildung ist nicht notwendig, da die Voraussetzung der Erwerb der Klasse C1 ist.

Der Vorbesitz einer Fahrerlaubnis der Klasse C1 ist erforderlich.

Die Ausbildung der Klassen C1 und C1E kann in einer gemeinsamen Ausbildungsgang erfolgen.

Schnelle Fakten


Mindestalter: 18 Jahre
Beschränkung: – LKW bis 7500 kg
– max. 8 Personen + Fahrer
– LKW + Anhänger max. 12000 kg
Voraussetzung: Klasse C1
Befristung: 5 Jahre

Kraftfahrzeuge mit mehr als 3500 kg + Anhänger bis 750 kg

Klasse C


Der Führerschein der Klasse C berechtigt Sie, zum Fahren von Kraftfahrzeugen mit einer Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, die für maximal 8 Personen + Fahrer ausgelegt sind. Sie dürfen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse vom 750 kg mitführen.

Unseren erfahrenen und qualifizierten Fahrlehrern ist es wichtig, mit Beginn der Ausbildung, den theoretischen sowie auch den praktischen Teil so realitätsnah, wie möglich zu gestalten.

Der Vorbesitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B ist erforderlich. Das Mindestalter liegt bei 21 Jahren. Sollten Sie eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer/in ausüben und eine Grundqualifikation absolvieren, liegt das Mindestalter bei 18 Jahre.

Schnelle Fakten


Mindestalter: 21 Jahre
18 Jahre (Ausbildung zum BKF)
Beschränkung: – max. 8 Personen + Fahrer
– Anhänger bis 750 kg
Voraussetzung: Klasse B
Befristung: 5 Jahre

Kraftfahrzeuge mit mehr als 3500 kg inkl. Anhänger oder Sattelanhänger

Klasse CE


Der Führerschein der Klasse CE berechtigt Sie, zum Fahren von Kraftfahrzeugen der Klasse C sowie Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 750 kg.

Unseren erfahrenen und qualifizierten Fahrlehrern ist es wichtig, mit Beginn der Ausbildung, den theoretischen sowie auch den praktischen Teil so realitätsnah, wie möglich zu gestalten.

Der Vorbesitz einer Fahrerlaubnis der Klasse C ist erforderlich. Die Ausbildung der Klassen C und CE kann in einer gemeinsamen Ausbildungsgang erfolgen.

Das Mindestalter liegt bei 21 Jahren. Sollten Sie eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer/in ausüben und eine Grundqualifikation absolvieren, liegt das Mindestalter bei 18 Jahre.

Schnelle Fakten


Mindestalter: 21 Jahre
18 Jahre (Ausbildung zum BKF)
Beschränkung: max. 8 Personen + Fahrer
Voraussetzung: Klasse C
Befristung: 5 Jahre