Kraftfahrzeuge bis 3500 kg inkl. Anhänger bis 750 kg
Klasse B
Der Führerschein der Klasse B berechtigt Sie, zum Fahren von Kraftfahrzeugen (ausgenommen Fahrzeuge der Klassen A1, A2 und A) mit einer Gesamtmasse von bis zu 3500 kg, die für maximal 8 Personen + Fahrer ausgelegt sind. Sie dürfen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse vom 750 kg mitführen. Wenn die Kombination (PKW + Anhänger) die zulässige Gesamtmasse von 3500 kg nicht übersteigt, darf die zulässige Gesamtmasse des Anhängers auch über 750 kg sein. Die zugelassene Gesamtmasse des Anhängers darf jedoch das PKW-Leergewicht nicht übersteigen. Die Achsenzahl ist nicht begrenzt.
Unseren erfahrenen und qualifizierten Fahrlehrern ist es wichtig, mit Beginn der Ausbildung, den theoretischen sowie auch den praktischen Teil so realitätsnah, wie möglich zu gestalten.
Schnelle Fakten
Mindestalter: | 17 Jahre (begleitendes Fahren) 18 Jahre |
Eingeschlossene Klassen: | AM & L |
Beschränkung: | – PKW bis 3500 kg – max. 8 Personen + Fahrer – Anhänger bis 750 kg |
Besonderheiten: | Keine |
Kraftfahrzeuge inkl. Anhänger bis 4250 kg
Klasse B96
Der Führerschein der Klasse B96 berechtigt Sie, zum Fahren von Kraftfahrzeugen der Klasse B + einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg. Die Komination PKW + Anhänger darf die maximal zulässige Gesamtmasse von 4250 kg nicht überschreiten.
Unseren erfahrenen und qualifizierten Fahrlehrern ist es wichtig, mit Beginn der Ausbildung, den theoretischen sowie auch den praktischen Teil so realitätsnah, wie möglich zu gestalten.
Eine Prüfung ist für die Klasse B96 nicht notwendig.
Schnelle Fakten
Mindestalter: | 17 Jahre (begleitendes Fahren) 18 Jahre |
Eingeschlossene Klassen: | AM & L |
Beschränkung: | – Anhänger über 750 kg – PKW + Anhänger max. 4250 kg |
Besonderheiten: | Keine Prüfung notwendig |
Kraftfahrzeuge bis 3500 kg + Anhänger bis 3500 kg
Klasse BE
Der Führerschein der Klasse BE berechtigt Sie, zum fahren von Kraftfahrzeugen der Klasse B + einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, jedoch nicht mehr als 3500 kg.
Eine theoretische Ausbildung ist nicht notwendig.
Unseren erfahrenen und qualifizierten Fahrlehrern ist es wichtig, mit Beginn der Ausbildung, den theoretischen sowie auch den praktischen Teil so realitätsnah, wie möglich zu gestalten.
Schnelle Fakten
Mindestalter: | 17 Jahre (begleitendes Fahren) 18 Jahre |
Voraussetzung : | Klasse B |
Beschränkung: | Anhänger bis max. 3500 kg |
Besonderheiten: | Kein theoretischer Unterricht notwendig |
Krafträder bis 125 ccm und bis 11kW
Schlüsselzahl B196
Die Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 berechtigt Sie, zum Fahren von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht überschritten wird.
Unseren erfahrenen und qualifizierten Fahrlehrern ist es wichtig, mit Beginn der Ausbildung, den theoretischen sowie auch den praktischen Teil so realitätsnah, wie möglich zu gestalten.
Eine Prüfung ist für die Klasse B196 nicht notwendig.
Schnelle Fakten
Mindestalter: | 25 Jahre |
Eingeschlossene Klassen: | AM & L |
Beschränkung: | Krafträder bis 125 m³ und bis 11 kW |
Besonderheiten: | Keine Prüfung notwendig |