Krafträder & dreirädrige Kraftfahrzeuge mit 125 ccm und maximnal 11 kW

Klasse A1


Die Klasse A1 berechtigt den Besitzer zum Fahren von Leichtkrafträdern. Diese dürfen maximal 125 ccm und eine Motorleistung von 11 kW / 15 PS, sowie einen Beiwagen besitzen. Des Weiteren dürfen dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum über 50 ccm und maximal 15 kW / 20 PS geführt werden. Das Mindestalter für diese Führerscheinklasse ist 16 Jahre.

Unseren erfahrenen und qualifizierten Fahrlehrern ist es wichtig, mit Beginn der Ausbildung, den theoretischen sowie auch den praktischen Teil so realitätsnah, wie möglich zu gestalten.

Schnelle Fakten


Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzung: Einwilligung der Eltern
Beschränkung (Zweirad): 15 PS und 125 ccm
Beschränkung (Dreirad): 20 PS

Krafträder & dreirädrige Kraftfahrzeuge bis maximal 35 kW

Klasse A2


Der Motorradführerschein A2 berechtigt Sie zum Fahren von Krafträdern, auch mit Beiwagen, mit einer Leistung von 35 kW / 48 PS, wobei das Verhältnis zwischen Leistung & Gewicht nicht 0,2 kW pro kg überschreiten darf. Das Mindestalter für diese Klasse ist 18 Jahre.

Unseren erfahrenen und qualifizierten Fahrlehrern ist es wichtig, mit Beginn der Ausbildung, den theoretischen sowie auch den praktischen Teil so realitätsnah, wie möglich zu gestalten.

Sollten Sie bereits mehr als 2 Jahre einen Führerschein der Klasse A1 besitzen, ist lediglich eine praktische Prüfung notwendig.

Schnelle Fakten


Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossen: Klasse A1 & AM
Beschränkung: 48 PS
2 Jahre Vorbesitz A1: kein Theorie-Unterricht und Sonderfahrten notwendig

Krafträder & dreirädrige Kraftfahrzeuge über 35 kW

Klasse A


Der Motorradführerschein A berechtigt Sie, zum Fahren von Krafträdern, auch mit Beiwagen, mit einer Leistung über 15 kW / 20 PS und mehr als 50 ccm. Das Mindestalter für diese Klasse ist bei einem Direkteinstieg 24 Jahre. Sollten Sie bereits mehr als zwei Jahre einen Führerschein der Klasse A2 besitzen, können Sie den Führerschein bereits mit dem Vollenden des 20. Lebensjahres erwerben.

Unseren erfahrenen und qualifizierten Fahrlehrern ist es wichtig, mit Beginn der Ausbildung, den theoretischen sowie auch den praktischen Teil so realitätsnah, wie möglich zu gestalten.

Schnelle Fakten


Mindestalter: 24 Jahre (Direkteinstieg)
20 Jahre (2 Jahre Vorbesitz A2)
Eingeschlossen: Klasse A2, A1, AM
Beschränkung: Keine